- Ort und Datum : Osnabrück, 2. Juli 2025
Das Amtsgericht Syke sah es als erwiesen an, dass ein Mann aus dem Landkreis Diepholz Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I und II zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es den 33-jährigen Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im September 2021, Oktober 2021 und März 2024 nahm der Beschuldigte jeweils eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hat. So konnte der Mann rund 840 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld und ein Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
