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Verbotene Beschäftigung in Nagelstudio

Verbotene Beschäftigung in Nagelstudio

  • Ort und Datum : Münster, 5. Januar 2024

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Verena John

Herausgeber

Hauptzollamt Münster

  • StrasseHausnummerLinus-Pauling-Weg 1 - 5
  • PLZOrt48155 Münster

Eine Vietnamesin, die ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Nagelstudio im Kreis Coesfeld arbeitete, hat der Zoll aus Münster am Donnerstag, dem 4. Januar 2024, angetroffen. Gegen die Frau sowie ihren Arbeitgeber leiteten die Beamten Strafverfahren ein.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatte an diesem Tag verdachtsunabhängig verschiedene Unternehmen und Transportfahrzeuge im Kreis Coesfeld kontrolliert. Auch ein Nagelstudio gehörte dazu. Dort traf der Zoll eine 27-jährige Vietnamesin ohne Aufenthaltserlaubnis bei der Arbeit an.

"Die Frau behauptete zwar, sich erst seit Kurzem in Deutschland zu befinden und nicht in dem Nagelstudio zu arbeiten", erläuterte Verena John, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster, die Umstände des Falls. "Die Auswertung ihres Mobiltelefons ergab jedoch, dass sie sich seit mindestens einem halben Jahr in Deutschland aufhält." Darüber hinaus war eine Tätigkeit in dem Nagelstudio für den Zoll zum Zeitpunkt der Kontrolle offensichtlich.

Der Zoll leitete deshalb gegen die Frau Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes und der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme ein. Dem Arbeitgeber droht ebenfalls ein Verfahren wegen Verdachts der Beihilfe zu den Taten der Vietnamesin.

Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung der 27-Jährigen wurde der Fall an das zuständige Ausländeramt abgegeben.

Der Zoll trifft immer wieder auf illegal tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nagelstudios und führt dort deshalb regelmäßig Kontrollen durch.

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