- Ort und Datum : Osnabrück, 15. Januar 2024

Bei Gaststättenkontrollen in den Landkreisen Emsland und Osnabrück haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 13. Januar 2024 zwei illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.
Die Ermittler wollten bei den Kontrollen überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.
Dabei trafen die Beamten einen syrischen und einen vietnamesischen Arbeitnehmer an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt hätte.
Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Vom zuständigen Ausländeramt werden die zwei Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage erhalten, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.