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Festnahme bei Kontrolle in einem Autohaus

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 31. Januar 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Autohaus in Bottrop. Im Werkstattbereich wurde ein albanischer Staatsangehöriger arbeitend angetroffen und überprüft.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der Mann war jedoch nur im Besitz eines polnischen Aufenthaltstitels.

Die Zollbeamten nahmen den 31-Jährigen vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Die Staatsanwaltschaft Essen ordnete eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro an. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen und Zahlung der Sicherheitsleistung wurde der Mann aus der Haft entlassen.

Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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