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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

  • Ort und Datum : Osnabrück, 1. Februar 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Bei einer Baustellenkontrolle im Landkreis Osnabrück haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 31. Januar 2024 einen illegal beschäftigten Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten bei der Kontrolle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten einen albanischen Arbeitnehmer an, der mit typischen Bauarbeiten beschäftigt war. Nachdem ein Fluchtversuch erfolgreich durch die Ermittler verhindert werden konnte, stellten die Zöllner bei der anschließenden Personenüberprüfung fest, dass der ausländische Arbeitnehmer keinen entsprechenden Aufenthaltstitel besaß, der ihm die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt hätte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde der albanische Staatsbürger vorläufig festgenommen und im Rahmen des beschleunigten Verfahrens am 1. Februar 2024 dem Amtsgericht Osnabrück zur Hauptverhandlung vorgeführt.

Ein beschleunigtes Verfahren bezeichnet eine besondere Form des Strafverfahrens durch die Justiz. Es dient dazu, strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln.

Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen des albanischen Staatsangehörigen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

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