- Ort und Datum : Heilbronn, 12. Januar 2024

Das Amtsgericht Künzelsau sah es als erwiesen an, dass ein aus Öhringen stammender Mann Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I über insgesamt vier Monate zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es den 56-jährigen Mann wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht. Demnach hatte der Mann von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I bezogen. Im Juni 2022 hatte er eine Beschäftigung aufgenommen, die er pflichtwidrig gegenüber der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim verschwiegen hatte. Dadurch bezog der im Leistungsbezug stehende Mann insgesamt 2.957 Euro ohne rechtlichen Grund.
Das Gericht hat dem Mann außerdem auferlegt, einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu bezahlen. Des Weiteren ist er zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.