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Zoll stoppt illegales Hairstyling

Zoll stoppt illegales Hairstyling

  • Ort und Datum : Darmstadt, 13. März 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Darmstadt

  • StrasseHausnummerHilpertstraße 20 a
  • PLZOrt64295 Darmstadt

Zu 100 Prozent illegal beschäftigte ein Hanauer Friseur seine Angestellten - das stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Darmstadt am 11. März 2024 fest. Denn alle drei südosteuropäischen Angestellten hielten sich illegal in Deutschland auf. Mangels Friseuren wurde der kleine Salon kurzfristig geschlossen.

"Die Prüfung der FKS in einem kleinen Hanauer Friseursalon überraschte", so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt. Denn die Feststellungen waren sowohl für die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS als auch für die unterstützenden Behörden Polizei und Finanzamt ein ungewöhnlicher Fall. Die komplette Belegschaft des Friseursalons bestand aus Arbeitnehmern, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Das schließt eine legale Arbeitsaufnahme aus.

Der Zoll beendete das illegale Arbeiten, nun musste der Salon jedoch seine Kundschaft abweisen. Auch das spätere Eintreffen des Geschäftsinhabers konnte eine kurzfristige Schließung nicht verhindern.

Unerwartet in diesem Fall war das besondere Ausmaß an Schwarzarbeit, die meistens der persönlichen Bereicherung des Arbeitgebers und der Preissenkung dient. "So macht man Konkurrenz kaputt", so Angelika Hipp-Clemens. "Denn wer sein Fachpersonal legal und arbeitnehmerfreundlich beschäftigt, hat auch höhere Kosten zu tragen. Wer jedoch weder Urlaub noch Krankheitstage bezahlt, der füllt schneller sein eigenes Sparschwein."

Der Zoll appelliert daher regelmäßig: Nehmen Sie keine Schwarzarbeit in Anspruch! Auch wenn der billige Preis erstmal lockt. Doch genau diese verfälschten Preise sind mit verantwortlich, wenn arbeitnehmerfreundliche Unternehmen vom Markt verdrängt werden.

Im Fall des Hanauer Friseursalons wurden gegen alle drei Arbeitnehmer wegen illegalen Aufenthalts und illegaler Arbeitsaufnahme polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Über den weiteren Verbleib der drei Friseure wird durch die Ausländerbehörde entschieden, ihnen droht die Abschiebung.

Gegen den Betreiber des Friseursalons wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Ihm droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Die weiteren Ermittlungen gegen den Betreiber werden durch das Hauptzollamt Darmstadt geführt und dauern noch an.

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