- Ort und Datum : Dortmund, 14. März 2024
Am 13. März 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Autowerkstatt in Gelsenkirchen.
Ursprünglicher Ermittlungsansatz war eigentlich die Aufklärung von Scheinarbeitsverhältnissen zur Erlangung von Sozialleistungen aufgrund eines Hinweises durch das Jobcenter Gelsenkirchen. Stattdessen wurden drei Männer angetroffen, die illegal beschäftigt worden sind.
Beim Betreten der Werkstatt wurden drei albanische Staatsbürger angetroffen, die an unterschiedlichen Autos Mechanikertätigkeiten vornahmen.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Alle drei Männer konnten den Beamten jedoch keine nationalen Aufenthaltstitel vorlegen, welche sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigt hätte.
Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 26, 30 und 31 Jahren vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Ein Beschuldigter war bereits von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aufgrund einer vorangegangenen Straftat wegen illegalen Aufenthalts zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden. Da die Beschuldigten über keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügten, ordnete die Staatsanwaltschaft Essen jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro an.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden die Männer an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet nun über deren weiteren Verbleib im Bundesgebiet.
Den Arbeitgeber der Männer erwarten nun Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.