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Nürnberger Zoll nimmt Baubranche sowie Speditions- und Transportgewerbe ins Visier

Bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit

Am 20. März 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, von Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

In Mittelfranken waren knapp 100 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Nürnberg im Einsatz und haben 230 Arbeitnehmende aus 90 Betrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In knapp 80 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße wie Unterschreitung des Mindestlohns, Scheinselbstständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung.

An die am 20. März 2024 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit unter anderem einen besonderen Fokus auf die Baubranche.

Bereits Anfang März 2024 unterzog das Hauptzollamt Nürnberg im Rahmen einer regionalen Schwerpunktaktion das Speditions- und Transportgewerbe einer genaueren Prüfung und führte an der Autobahn 3 und im Nürnberger Hafengebiet Arbeitnehmerbefragungen bei 60 Personen aus 54 Firmen durch. Bei rund einem Drittel wurden mögliche Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt. Die Nachermittlungen dauern an.

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