- Ort und Datum : Köln, 21. März 2024

Mit 136 Beschäftigten war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln am 20. März 2024 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Einsatz.
48 Arbeitgeber der Baubranche und die 235 dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in Alfter (Rhein-Sieg-Kreis), Bonn und in den Städten Hürth, Brühl und Frechen (Rhein-Erft-Kreis) überprüft.
Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen.
Überprüft wurden auf den Baustellen:
- 110 Beschäftigte von 30 Firmen in Hürth (Rhein-Erft Kreis)
- 19 Beschäftigte von 10 Firmen in Brühl (Rhein-Erft Kreis)
- 6 Beschäftigte von 2 Firmen in Frechen (Rhein-Erft Kreis)
- 34 Beschäftigte von 2 Firmen in Alfter (Rhein-Sieg Kreis)
- 66 Beschäftigte von 4 Firmen in Bonn
"Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wurde nach ersten Erkenntnissen in elf Fällen festgestellt. Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber seiner Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht nachkam", so Maja Welz, Pressesprecherin des Hauptzollamts Köln.
"In zehn Fällen wurde illegal auf den Baustellen gearbeitet. Die Beschäftigten aus Mazedonien, Serbien, der Ukraine, Moldawien, Usbekistan und Tadschikistan waren zwischen 38 und 62 Jahre alt. Die Personen wurden mit Elektroinstallationen und Maler- und Fassadenarbeiten beschäftigt. Da sie die erforderliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nicht vorlegen konnten, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet nun die zu-ständige Ausländerbehörde", so Welz.
Die weitere bisherige Kölner Bilanz der Maßnahme:
- Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in zwei Fällen Anhaltspunkte.
- In sieben Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird.
"An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. In 16 Fällen konnten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Angaben zu ihrem Arbeitgeber machen. Hier schließen sich nun ebenfalls Nachermittlungen an um die Arbeitgeber der Personen festzustellen", so Welz weiter.