- Ort und Datum : Krefeld, 21. März 2024

Am 20. März 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Krefeld waren 68 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Es wurden insgesamt 265 Arbeitnehmer auf Großbaustellen in Krefeld, Neuss, Kaarst, Mönchengladbach, Nettetal, Schwalmtal und Brüggen erfasst und auf deren Beschäftigungsverhältnis geprüft.
Dabei wurden fünf Arbeitnehmer festgestellt, die ohne eine gültige Arbeits- beziehungsweise Aufenthaltsgenehmigung bei der Arbeit angetroffen wurden. In diesen Fällen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner jeweils ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. In drei Fällen entdeckten die Kontrollkräfte mutmaßlich gefälschte Ausweisdokumente. In diesen Fällen wurde jeweils gegen die betroffenen Arbeitnehmer ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. In einem Fall wurde ein Strafverfahren wegen des sogenannten Leistungsmissbrauchs und in zwei Fällen ein Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
Darüber hinaus leitete der Zoll acht Ordnungswidrigkeitenverfahren sowohl gegen Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer aufgrund von weiteren Verstößen gegen das Sozialgesetzbuch ein.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. In insgesamt 24 Fällen sind weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt nötig. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.