- Ort und Datum : Münster, 22. März 2024

Elf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, vier weitere, bei denen illegaler Aufenthalt vermutet wird, sowie mehrere Arbeitnehmer ohne Sozialversicherung hat das Hauptzollamt Münster am Mittwoch, dem 20. März 2024, bei zwei Baustellenprüfungen im Münsterland angetroffen. Zudem wurden zahlreiche Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße festgestellt.
Mit mehr als 100 Beschäftigten hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster zwei Großbaustellen im Münsterland im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrolliert. Ziele waren die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrugs. Darunter versteht sich ein Bezug von Sozialleistungen trotz einer beruflichen Tätigkeit, die dem Jobcenter nicht oder nicht vollständig gemeldet worden ist.
"Bei unseren Prüfungen haben wir mehr als 100 Ausweisdokumente und 240 Personen überprüft und insgesamt elf albanische Arbeitnehmer angetroffen, die in Deutschland nicht arbeiten dürfen", sagte Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. "Bei vier weiteren Personen vermuten wir ebenfalls einen illegalen Aufenthalt. Darüber hinaus haben wir den Verdacht, dass zahlreiche Arbeitnehmer nicht den Mindestlohn erhalten haben oder im Rahmen einer Scheinselbstständigkeit gar nicht erst zur Sozialversicherung angemeldet wurden."
Im Fall der illegal tätigen Albaner leitete der Zoll Strafverfahren gegen die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer ein. Die weiteren Verdachtsfälle auf illegalen Aufenthalt, Mindestlohnverstoß, fehlende Sozialversicherung sowie Leistungsmissbrauch werden in den kommenden Wochen durch umfangreiche Nachermittlungen weitergeprüft.
"Das Geflecht von Sub- und Subsubunternehmen, das auf beiden Baustellen herrschte, werden wir in den kommenden Wochen entwirren, um die entsprechenden Arbeitgeber identifizieren und gegebenenfalls Verfahren gegen sie eröffnen zu können", erläuterte John das weitere Vorgehen.
Dazu werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden.