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Zoll prüft Gastronomie

Verschiedene Verstöße aufgedeckt

Beamtinnen und Beamte der Offenburger Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach haben am Abend des 22. März 2024 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten 15 Ortenauer Gastronomiebetriebe einer Prüfung unterzogen und dabei 35 Personen zu ihren Arbeitsbedingungen kontrolliert.

Unter anderem stießen die Zöllnerinnen und Zöllner dabei in einem Unternehmen auf einen ausländischen Staatsbürger, welcher sich zunächst versteckt hatte und schließlich nur einen abgelaufenen Aufenthaltstitel für einen anderen EU-Mitgliedstaat vorweisen konnte.

Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts und unerlaubter Beschäftigung eingeleitet. Den betreffenden Betriebsinhaber erwartet im Zuge dessen ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung.

Dazu kommt, dass der Geschäftsinhaber seiner Sofortmeldepflicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern für einen angestellten Koch und eine Küchenhilfe nicht nachgekommen ist. Auch hierzu wurde gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Einen weiteren Sofortmeldepflichtverstoß stellten die Zollbeamtinnen und -beamten in einem Kehler Unternehmen fest. Dort war die Bedienung nicht sozialversicherungsrechtlich angemeldet.

Der Geschäftsführer eines Restaurants in einer Gemeinde südlich von Lahr hatte während der Prüfung zugegeben, keine Aufzeichnungen über die täglichen Arbeitszeiten seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen. Auch gegen ihn wurde deshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In drei Betrieben, welche auch das Rauchen von Wasserpfeifentabak anbieten, musste zudem Shisha-Tabak sichergestellt werden, welcher in Behältnissen mit mehr als den erlaubten 25 Gramm Inhalt verpackt war.

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