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Deutsche und österreichische Behörden gemeinsam gegen Schwarzarbeit

Deutsche und österreichische Behörden gemeinsam gegen Schwarzarbeit

  • Ort und Datum : Augsburg, 5. April 2024

Kontakt

Anna-Lena Kurzmann

Herausgeber

Hauptzollamt Augsburg

  • StrasseHausnummerPrinzregentenplatz 3
  • PLZOrt86150 Augsburg

41 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburgs kontrollierten gemeinsam mit einem Beamten der österreichischen Finanzpolizei kürzlich die Großbaustelle eines Wohn- und Geschäftsquartiers in Lindau.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 83 auf der Baustelle arbeitende Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften zehn Arbeitgeber und kontrollierten die Echtheit der Ausweise.

Die Mehrheit der vorgenannten Arbeitgeber hat ihre Firmensitze in Österreich und Kroatien, weshalb im Rahmen der vorliegenden Entsendung österreichischer und kroatischer Arbeitnehmer nach Deutschland noch weitere Überprüfungen durchgeführt wurden. In mindestens sechs Fällen ergaben sich hierbei Hinweise auf mögliche Verstöße, die weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfordern.

Den Austausch und die gemeinsame Kontrolle initiierte die EU-Behörde European Labor Authority (ELA). Ziel ist die Stärkung grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Mindestlohnverstöße. Vor dem Einsatz fand ein intensiver Austausch beider Behörden statt.

Zusatzinformation

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, haben verschiedene Regeln bezüglich der Meldung zu beachten.

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber die Anmeldungen ihrer nach Deutschland zu entsendenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mithilfe des Meldeportals-Mindestlohn vorab online abgeben. Das gleiche gilt für Verleiher mit Sitz im Ausland, die einem Entleiher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Beschäftigung in Deutschland überlassen.

Das Meldeportal-Mindestlohn kann auf unserer Website in der Rubrik "Service" unter "Online-Fachanwendungen" oder direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.

Meldeportal-Mindestlohn

Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie in der Rubrik "Der Zoll".

Aufgaben des Zolls

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