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Zoll überführt Herrenfriseur

Geldstrafe wegen Beitragsvorenthaltung verhängt

Der 43-jährige Betreiber eines Geschäfts im Ortenaukreis, der sich auf das Haareschneiden und die Bartpflege von Männern spezialisiert hat, wurde nach Ermittlungen von Beamten des in Offenburg ansässigen Arbeitsgebiets Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach vom Amtsgericht Offenburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt.

Die Zöllner hatten festgestellt, dass der Mann im Zeitraum von Januar 2019 bis Februar 2022 in 29 Fällen seine Mitarbeiter nicht bei den Sozialkassen angemeldet und somit auch keine Beiträge entrichtet hatte.

Den Sozialversicherungsträgern hatte er somit einen Schaden in Höhe von mehr als 8.500 Euro zugefügt. Diesen Betrag muss er selbstverständlich, neben der Zahlung der Geldstrafe, nachentrichten.

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