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Behördenübergreifende Kontrollaktion im Gastronomiebereich

Zahlreiche Verstöße im Großraum von Nordhorn festgestellt

Am Samstag, dem 6. April 2024, sind im Großraum von Nordhorn mehrere Kioske, Tabakshops, Restaurants und Bars kontrolliert worden. Bei dem Einsatz handelte es sich um eine behördenübergreifende und ganzheitliche Kontrolle.

Jede beteiligte Behörde (Hauptzollamt Osnabrück, Stadt Nordhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim, Finanzamt Bad Bentheim und Finanzamt für Strafsachen und Fahndung Oldenburg) prüfte in ihrer eigenen Zuständigkeit und Profession. Die Polizei Nordhorn leistete Amtshilfe, um in den unübersichtlichen und gut frequentierten Lokalitäten ein sicheres und geordnetes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße durch die Einsatzkräfte festgestellt.

So bemerkte die Landesfinanzverwaltung bei Kassennachschauen Verstöße im Bereich der Kassenführung. Die Stadt Nordhorn entdeckte insbesondere Baumängel und Verstöße gegen die Öffnungszeiten.

Zudem stellten die Zöllner mit dem Ausländeramt des Landkreises Grafschaft Bentheim vier illegale Arbeitnehmer in der Gastronomie fest. Daneben leiteten die Zöllner drei weitere Verfahren wegen Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und mehrere Bußgeldverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz ein.

Das Hauptzollamt Osnabrück stellte darüber hinaus mehrere Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz mit einem Steuerschaden von circa 13.000 Euro fest.

In einigen Betrieben wurde gegen das Lebensmittelrecht verstoßen. Die Polizei Nordhorn leitete unter anderem Strafverfahren wegen Sachhehlerei und Beleidigung ein.

"Von der guten Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden konnten alle Beteiligten profitieren", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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