- Ort und Datum : Heilbronn, 22. April 2024
Am 18. April 2024 kontrollierten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Arbeitnehmer eines serbischen Nachunternehmers, der Montagebauarbeiten an einer größeren Maschinenanlage durchführte. Aufmerksam wurde der Zoll auf die Firma, nachdem vor Kurzem einige ihrer Arbeitnehmer bei einer zoll- und verbraucherrechtlichen Prüfmaßnahme auf der Autobahn der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn widersprüchliche Angaben machten.
Bei Prüfmaßnahmen der Beschäftigungsverhältnisse der vor Ort angetroffenen arbeitenden Personen des Bauvorhabens stellten die Zöllnerinnen und Zöllner bei insgesamt 29 serbischen Arbeitnehmern Unregelmäßigkeiten mit Blick auf notwendige Arbeitsgenehmigungen fest. Solche müssen ausländische Arbeitnehmer ohne EU-Nationalität vorweisen können. Die 29 Männer besaßen lediglich die Berechtigung zur Einreise und für einen Kurzaufenthalt zu touristischen Zwecken in das Schengengebiet. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hätten Aufenthaltstitel vorliegen müssen, was nicht der Fall war.
Aufgrund des bestehenden Verdachts der damit einhergehenden illegalen Beschäftigung wurden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Sicherheitsleistungen in Höhe von 12.000 Euro erhoben und Strafverfahren gegen die Arbeitnehmer nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes eingeleitet. Kurzfristig unterstützten weitere Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege die vor Ort notwendigen Maßnahmen.
Die weiteren Ermittlungen gegen die Arbeitnehmer und deren ausländischen Arbeitgeber dauern noch an.