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Zoll kontrolliert Gaststättengewerbe in Kassel, Hessisch Lichtenau und Volksmarsen

Zwei Festnahmen

Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Standort Kassel - haben am vergangenen Wochenende Kontrollen im Gaststättengewerbe durchgeführt.

Dabei stießen sie in Hessisch Lichtenau auf zwei Inder im Alter von 26 und 36 Jahren bei der Arbeit als Küchenhilfe und Servicekraft, die sich zunächst nicht ausweisen konnten.

Im Verlauf der Kontrolle legte zunächst einer der beiden einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vor. Der andere gab an, dass sich seine Papiere in einem geparkten Auto vor der Gaststätte befinden würden. Auf dem Weg dorthin versuchte er zu fliehen, was die Zöllner jedoch verhindern konnten.

Nach langem Hin und Her legte auch er endlich seinen indischen Reisepass mit einem abgelaufenen deutschen Aufenthaltstitel vor.

Da beide Inder nicht im Besitz von gültigen Arbeitspapieren waren, wurde gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet. "Über den Verbleib der beiden entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde", so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamts Gießen.

Auch gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

"Mit Kontrollen des Zolls muss jederzeit und überall gerechnet werden", so Auerswald weiter.

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