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Zunehmender illegaler Aufenthalt und Erwerbstätigkeit im Landkreis Goslar

Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitet diverse Strafverfahren ein

Zöllnerin und Zöllner bei Baustellenkontrolle

Bei der Durchführung von Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz konnten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Standorts Göttingen in der 15. Kalenderwoche in sieben Fällen ausländische Arbeitnehmer aufgreifen, die nicht über die erforderlichen Dokumente für eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet verfügten.

Bei einem Bauvorhaben in Hahausen wurden drei arbeitende belarussische und in Goslar zwei vietnamesische Staatsangehörige angetroffen. In Vienenburg wurde ein arbeitender indischer Staatsangehörige im Gastronomiebereich vorgefunden. Beim Autohof Rhüden an der Autobahn 7 wurde den Zöllnerinnen und Zöllnern vom Bundesamt für Logistik und Mobilität ein deutscher Lkw mit russischem Fahrer übergeben.

Die ausländischen Arbeitnehmer verfügten allesamt nicht über die für eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erforderlichen Dokumente. Die vorgelegten Aufenthaltspapiere anderer EU-Mitgliedstaaten erfüllten dabei nicht die Voraussetzung zur Gestattung der Arbeitsaufnahme in Deutschland.

In einem Fall konnte der Ausländer noch nicht einmal einen Reisepass vorlegen, weshalb dieser dann in Amtshilfe durch die Polizeiinspektion Goslar erkennungsdienstlich behandelt wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass es sich um eine polizeilich bereits in Erscheinung getretene Person handelte.

Gegen die angetroffenen Arbeitnehmer wurden durch die FKS Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet eingeleitet. Über ausländerrechtliche Maßnahmen, wie eine Ausweisung gegebenenfalls in Verbindung mit einer Wiedereinreisesperre, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Goslar.

Gegen die mutmaßlichen Arbeitgeber der aufgegriffenen Personen erfolgen durch die FKS weitere Ermittlungen, unter anderem wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und des Einschleusens von Ausländern.

Auch in Göttingen hat die FKS am 17. April 2024 einen vietnamesischen Staatsangehörigen bei Bauarbeiten in einem künftigen Speiselokal angetroffen, der sich durch keinerlei Papiere ausweisen konnte. Diese Person wurde ebenso in Amtshilfe durch die Landespolizei einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Gegen den Arbeitnehmer sowie seinem mutmaßlichen Arbeitgeber erfolgen Nachermittlungen. Für ausländerrechtliche Maßnahmen ist jedoch die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen zuständig.

Zusatzinformation

Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit geht es im Wesentlichen darum, zu prüfen, ob die Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, der Mindestlohn gezahlt wird und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen können.

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