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Zoll nimmt Gaststättengewerbe und Bordellbetrieb unter die Lupe

Kontrollen in den Abendstunden führten zu drei Festnahmen

Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Gießen haben in der vergangenen Woche in den frühen Abendstunden Gaststätten sowie ein Etablissement im Prostitutionsgewerbe im Gießener Bezirk überprüft und dabei Verstöße aufgedeckt.

So wurden in einem Lokal im Gießener Stadtbezirk zwei türkische Küchenhilfen im Alter von 22 und 29 Jahren bei der Arbeit angetroffen. Beide konnten lediglich einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel, jedoch keine sonstigen Papiere, die ihnen eine legale Arbeitsaufnahme gestattet hätten, vorlegen. Gegen beide wurde daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet und sie wurden der zuständigen Ausländerbehörde übergeben, die sie zwischenzeitlich ausgewiesen hat.

In einem Restaurant im Landkreis Gießen wurde ein 62-jähriger Bosnier bei der Zubereitung von Speisen in der Küche angetroffen. Auch er konnte keine Papiere vorlegen, die ihm gestattet hätten zu arbeiten. Somit wurde auch hier ein Strafverfahren eingeleitet und die zuständige Ausländerbehörde informiert, welche den Bosnier auswies und mit einer Wiedereinreisesperre von zwei Jahren und sechs Monaten belegte.

Auch die jeweiligen Arbeitgeber der drei Küchenhilfen haben mit einem Strafverfahren zu rechnen.

Weitere Prüfungen in Gaststätten sowie des Bordells ergaben Formalverstöße, die mit Bußgeldern belegt werden. Hier schließen sich im Nachgang noch weitere Ermittlungen an, indem die erhobenen Personendaten mit Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen werden.

"Mit Kontrollen des Zolls muss jederzeit und überall gerechnet werden", so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamts Gießen.

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