- Ort und Datum : Saarbrücken, 6. Mai 2024

Der Saarbrücker Zoll prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days und stellte zahlreiche Verstöße im Saarland fest. "Unter anderem wurden neun Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Im Aktionszeitraum vom 20. bis 27. April 2024 kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner acht Unternehmen und rund 50 Personen", so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamts Saarbrücken.
Die ersten Überprüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:
- bei 9 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern besteht der Verdacht, dass diese durch den Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden (sogenannte Schwarzarbeit)
- 4 Fälle von illegaler Beschäftigung durch den Arbeitgeber
- 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer stehen im Verdacht, ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung aufgenommen zu haben
- in 7 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer nicht den geltenden Mindestlohn erhalten haben
- bei einem Arbeitgeber besteht der Verdacht, die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei rund 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verletzt zu haben
Die Personen, die über keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verfügten, wurden vorläufig festgenommen.
Mehrere Personen versuchten sich mit gefälschten Ausweisdokumenten auszuweisen, um ihren unerlaubten Aufenthalt zu verschleiern.
In einem Fall konnte der Versuch, sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen, verhindert werden.
Die Maßnahmen wurden durch die jeweiligen Landespolizeibehörden unterstützt.