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Saarbrücker Zoll prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days

Saarbrücker Zoll prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days

  • Ort und Datum : Saarbrücken, 6. Mai 2024

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Dominik Brach

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Hauptzollamt Saarbrücken

  • StrasseHausnummerPräsident-Baltz-Straße 5
  • PLZOrt66119 Saarbrücken

Der Saarbrücker Zoll prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days und stellte zahlreiche Verstöße im Saarland fest. "Unter anderem wurden neun Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Im Aktionszeitraum vom 20. bis 27. April 2024 kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner acht Unternehmen und rund 50 Personen", so Dominik Brach, Pressesprecher des Hauptzollamts Saarbrücken.

Die ersten Überprüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:

  • bei 9 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern besteht der Verdacht, dass diese durch den Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden (sogenannte Schwarzarbeit)
  • 4 Fälle von illegaler Beschäftigung durch den Arbeitgeber
  • 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer stehen im Verdacht, ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung aufgenommen zu haben
  • in 7 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer nicht den geltenden Mindestlohn erhalten haben
  • bei einem Arbeitgeber besteht der Verdacht, die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei rund 25 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verletzt zu haben

Die Personen, die über keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verfügten, wurden vorläufig festgenommen.

Mehrere Personen versuchten sich mit gefälschten Ausweisdokumenten auszuweisen, um ihren unerlaubten Aufenthalt zu verschleiern.

In einem Fall konnte der Versuch, sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen, verhindert werden.

Die Maßnahmen wurden durch die jeweiligen Landespolizeibehörden unterstützt.

Zusatzinformation

Insbesondere ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden oftmals mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. Die Einreise nach Deutschland ist dann vielfach illegal und der Aufenthalt in Deutschland unerlaubt. Da die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel keine Kenntnis über die geltenden Mindestarbeitsbedingungen haben und die hiesige Sprache nicht sprechen, befinden sie sich schnell in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Im Zeitraum vom 20. bis 27. April 2024 wurden in einer europaweiten Aktion kontrolliert, um Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu sammeln. Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potenzielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert. Angestoßen wurde die Aktion von Europol.

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