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Verdacht auf Straftaten im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau

Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Düsseldorf und Zoll führten umfangreiche Durchsuchungen in vier Bundesländern durch

Mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften wurden seit den frühen Morgenstunden am 16. Mai 2024 zeitgleich in vier Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Niedersachsen) umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt.

Unter der Federführung der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Düsseldorf und des Hauptzollamts Duisburg wurde der Großeinsatz mit rund 250 Zöllnerinnen und Zöllnern sowie Kräften der Staatsanwaltschaft, der Bundespolizei, des Technischen Hilfswerks und der Landespolizei koordiniert.

In 23 Objekten (Geschäftsräume und Privatwohnungen) wurden die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf vollstreckt. Der überwiegende Anteil der Durchsuchungen fand in Wesel, Oberhausen, Köln, Essen und Wurzen statt.

Grund der Maßnahmen ist ein bei der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Düsseldorf und bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg geführtes Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte aus dem Bereich des Glasfaserausbaus. Das Ermittlungsverfahren resultiert unter anderem aus Prüfungen der FKS verschiedener Hauptzollämter im Bereich des Glasfaserausbaus.

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten systematisch ausländische Arbeitnehmer ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel beschäftigt und die angefallenen Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt haben sollen. Zudem liegen Hinweise auf eine unangemessen niedrige Entlohnung und schlechte Arbeitsbedingungen vor. Zum Teil soll der versprochene Lohn den Arbeitnehmern auch vollständig vorenthalten worden sein.

In den Objekten sicherten die Einsatzkräfte der FKS umfangreiches Beweismaterial. Darunter auch Computer und Mobiltelefone, die durch die Spezialkräfte der IT-Forensik ausgewertet werden. Die Auswertung der sichergestellten Beweise wird mutmaßlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Aufgrund der andauernden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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