- Ort und Datum : Heilbronn, 24. Mai 2024

Seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn wurden auf den Rastanlagen Hohenlohe Süd und Nord am 23. Mai 2024 in beiden Fahrtrichtungen zwischen 11:30 und 18:00 Uhr zahlreiche Personenkontrollen im Hinblick auf mögliche Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt.
Die Kontrollmaßnahmen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe wurden zudem von einem Beschäftigten des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) und weiteren eigenen Kräften der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts begleitet und unterstützt.
Auf den Rastanlagen in beide Richtungen der Autobahn 6 wurden die Fahrer sowohl ausländischer als auch deutscher Lastkraftwagen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften sicherzustellen.
In fünf von insgesamt 32 durchgeführten Interviews mit Fahrern ausländischer Gespanne ergaben sich erste Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, da die entsandten Fahrer keine vorgeschriebenen Entsendemeldungen vorweisen konnten. Solche sind vorgeschrieben, wenn ausländische Speditionen innerdeutsche Fahrten durchführen.
Im Nachgang zur Kontrolle wird mittels zusätzlicher Systemabfragen überprüft, ob diese Entsendemeldungen durch die ausländischen Speditionen tatsächlich nicht erstellt worden sind, was eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit darstellen würde und jeweils im Einzelfall mit bis zu 30.000 Euro bebußt werden könnte.
Bei zehn weiteren Überprüfungen von in Deutschland zugelassenen Transportgespannen ergaben sich an diesem Tag vor Ort keine Beanstandungen.