- Ort und Datum : Lörrach, 11. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
Auch im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach mit den FKS-Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg befragten 58 Zollbeamtinnen und Zollbeamte 213 bei 53 Unternehmen angestellte Beschäftigte. Ihr Augenmerk richteten die Zollbediensteten besonders auf die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit bei 12,41 Euro je Zeitstunde, auf illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Sozialleistungsbetrug.
Bei einigen Unternehmen müssen umfangreichere Nachprüfungen der Geschäftsunterlagen, auch der Lohn- und Finanzbuchhaltung, durchgeführt werden. So gab es nämlich in 11 Fällen Hinweise auf eine Unterschreitung des Mindestlohns, 15 Mal könnten die Sozialversicherungsbeiträge nicht in korrekter Höhe abgeführt worden sein. 1 Verdachtsfall auf eine Scheinselbstständigkeit ist zu klären und 9 befragte ausländische Angestellte konnten keine Aufenthaltstitel beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen.