- Ort und Datum : Heilbronn, 11. Juni 2024
Am vergangenen Wochenende führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Im 5.500 Quadratkilometer großen Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn waren 25 FKS-Beschäftigte aus Heilbronn und vom Standort in Tauberbischofsheim im Einsatz. Sie überprüften von nachmittags (8. Juni 2024) bis in die frühen Morgenstunden des Sonntags (9. Juni 2024) insgesamt 24 Betriebe und die darin beschäftigten 90 Personen. Die Einsatzorte lagen unter anderem in Öhringen, in der Heilbronner Innenstadt, in Neckarsulm sowie in mehreren Heilbronner Landkreiskommunen wie Bad Rappenau und Massenbachhausen sowie in Ludwigsburg und verschiedenen Ludwigsburger Landkreiskommunen sowie in Crailsheim und Schwäbisch Hall.
Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig:
- in fünf Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
- in zwei Fällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften
- bei einem Prüffall Anhaltspunkte auf Leistungsmissbrauch
- in sechs Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale Ausländerbeschäftigung
- in 20 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Verstöße wie Sofortmeldepflichtverstöße oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben
"Durch die Schwerpunktprüfung ergaben sich in unserem Zuständigkeitsbezirk somit insgesamt 28 Sachverhalte, denen wir mittels weiterführenden Prüfungen nachgehen werden", fasste Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn die präventive Maßnahme zum derzeitigen Zeitpunkt zusammen.
Nach aktuellem Stand wurden bereits drei Strafverfahren und 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, bei denen die in 22 Fällen vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.