- Ort und Datum : Stralsund, 12. Juni 2024

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am Samstag, dem 8. Juni 2024, im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
"In Mecklenburg-Vorpommern war das Hauptzollamt Stralsund mit 98 Beschäftigten im Einsatz, davon mit zwölf Beschäftigten beteiligter Behörden. Insgesamt wurden am Samstag 334 Personen zu ihren jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 67 Fällen gab es Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen erfordern, davon in sechs Fällen wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße, in 33 Fällen wegen Verdachts auf Beitragsvorenthaltungen und in 17 Fällen wegen Verdachts auf illegale Ausländerbeschäftigung", erläuterte die Pressesprecherin des Hauptzollamts Stralsund, Sabine Mattil.
An die am Samstag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.