- Ort und Datum : Frankfurt (Oder), 13. Juni 2024
Am 8. Juni 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrugs.
Im Osten Brandenburgs kontrollierten insgesamt 51 Bedienstete des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) und befragten 175 Angestellte in Hotels und Restaurants. Im Ergebnis der Befragungen ergaben sich in sieben Fällen der Verdacht der Unterschreitung des Mindestlohns und in einem Fall der Verdacht der Vorenthaltung der Beiträge zur Sozialversicherung.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Im Stadtgebiet in Eberswalde betrat während der Befragung ein Mann mit benutztem Geschirr von den Tischen im Außenbereich den Gastraum. Die Frage, ob er im Restaurant arbeiten würde, verneinte er und nahm an einem Tisch Platz. Er trank Cola und telefonierte. Es liegen jedoch Anhaltspunkte vor, dass es sich bei dem vermeintlichen Kellner sogar um den Geschäftsführer des Restaurants handelt. Die Prüfung dauert hier ebenfalls an.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.