- Ort und Datum : Osnabrück, 17. Juni 2024

Acht Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Die Haftstrafe wurde zu vier Jahren Bewährung ausgesetzt.
Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im Januar 2023 war die Frau einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 800 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde die Leistungsbetrügerin durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.