- Ort und Datum : Heilbronn, 5. Juli 2024

Am Dienstag, dem 2. Juni 2024, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bei Betrieben im Hohenlohekreis, Landkreis Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis und im Raum Heilbronn verdachtsunabhängig Prüfungen in der Verpackungs- und Versanddienstleisterbranche im Onlinehandel durch. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Im Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn waren 26 FKS-Beschäftigte vom Standort in Tauberbischofsheim und unterstützend Beschäftigte aus Heilbronn im Einsatz.
Sie überprüften an diesem Tag insgesamt 19 Unternehmen und die dort beschäftigten 119 Personen.
Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig
- in drei Fällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen Meldepflichten,
- in einem Fall Anhaltspunkte auf Scheinselbstständigkeit,
- in einem Fall Anhaltspunkte auf Lohnsplitting und
- in einem Vorgang Anhaltspunkte für mögliche illegale Arbeitnehmerüberlassung.
"Durch die Schwerpunktprüfung ergaben sich in unserem Zuständigkeitsbezirk somit insgesamt sechs Sachverhalte, denen wir mittels weiterführender Prüfungen nachgehen werden", fasste Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn die präventive Maßnahme zum derzeitigen Zeitpunkt zusammen.
Es schließen sich nun Nachprüfungen an, bei denen die in oben angeführten Fällen vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.