- Ort und Datum : Osnabrück, 4. September 2024

60 Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Syke für einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Diepholz aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Von Juli bis August 2023 übte der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, welche er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 1.220 Euro Bürgergeld zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Bürgergeld und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezogen hat, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.