- Ort und Datum : Heilbronn, 9. Oktober 2024
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim sah es als erwiesen an, dass eine aus Lauda-Königshofen stammende Frau Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es die 48-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 Euro.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht. Demnach hatte die Frau insgesamt zwei Beschäftigungen in einem Zeitraum von zwei Monaten im Herbst 2023 pflichtwidrig gegenüber der Arbeitsagentur Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim verschwiegen. Dadurch bezog die im Leistungsbezug stehende Frau Arbeitslosengeld I in Höhe von 1.432,20 Euro ohne rechtlichen Grund.
Der Gesamtbetrag der Strafe von 2.700,00 Euro war somit fast doppelt so hoch wie das ohne rechtlichen Grund bezogene Arbeitslosengeld der Frau. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Die Frau ist über den Strafbefehl hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.