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Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft Schiffe auf dem Main

Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft Schiffe auf dem Main

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 12. Oktober 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerHahnstraße 68 - 70
  • PLZOrt60528 Frankfurt am Main

Am 24. September 2024 führte das Hauptzollamt Frankfurt am Main Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in der grenzüberschreitenden Binnenschifffahrt durch. Die Prüfmaßnahmen erfolgten im Rahmen einer europaweiten, durch die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) und dem EU-Projekt zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Wasserschutzpolizeien (AQUAPOL) organisierten Maßnahme.

Diese Aktion umfasste sowohl die Prüfung von Flusskreuzfahrtschiffen als auch die von Gütertransportschiffen. Prüfungen fanden in Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und Portugal statt. Geprüft wurde insbesondere, ob Hinweise auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Menschenhandel sowie Arbeitszeitverstöße vorliegen. Der Zoll legte dabei ein besonderes Augenmerk auf den Verleih von Drittstaatsangehörigen durch deutsche Verleihfirmen.

Seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Frankfurt am Main wurden 13 Beamte eingesetzt, außerdem waren zwei Beamte der Wasserschutzpolizeistation Frankfurt am Main beteiligt. Ferner wurde die Maßnahme von zwei Beamten der niederländischen Wasserschutzpolizei begleitet.

Der Frankfurter Zoll überprüfte insgesamt sechs Frachtschiffe in verschiedenen Hafenabschnitten der Stadt Frankfurt am Main, befragte hierbei 16 Personen zu ihren Beschäftigungsbedingungen und führte bereits vor Ort entsprechende Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Während der laufenden Prüfungen ergaben sich in vier Fällen Anhaltspunkte für ein nicht ordnungsgemäßes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen.

In drei Fällen wurde festgestellt, dass deutsche Schiffseigner Tochterfirmen in Luxemburg gründeten (sogenannte Ausrüster), um die Schiffe über diese betreiben zu lassen. Hierdurch unterfallen sowohl die mit dem Schiff erwirtschafteten Umsätze, als auch die Arbeitsverhältnisse dem günstigeren luxemburgischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. In diesen Fällen schließen sich weitere Prüfungen am Firmensitz der Ausrüster an.

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