- Ort und Datum : Saarbrücken, 21. Oktober 2024
68 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken haben am 17. Oktober 2024 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns teilgenommen. Die Prüfungen erfolgten im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz, in den unterschiedlichsten Branchen, wie zum Beispiel Gastronomiebetriebe, Nagelstudios, Taxibetriebe oder auch auf Baustellen.
Die Kontrollbeamten wurden durch Kräfte des Ordnungsamts der Stadt Neustadt an der Weinstraße, des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz sowie des Finanzamts Saarbrücken unterstützt. Es wurden 58 Arbeitgeber geprüft und mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
In 87 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf weitere Verstöße, wie zum Beispiel der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs.
"Diese Fälle werden nun einer tiefergehenden Prüfung unterzogen, indem die vor Ort erhobenen Daten im Nachgang mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden", so Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Vor Ort wurden bereits neun Strafverfahren, unter anderem wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise der illegalen Beschäftigung von Ausländern, eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheiden jetzt die zuständigen Ausländerbehörden.