- Ort und Datum : Rosenheim, 21. Oktober 2024

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am Donnerstag, dem 17. Oktober 2024, im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns" unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.
Das Hauptzollamt Rosenheim beteiligte sich an den Prüfaktionen mit insgesamt 67 eingesetzten Kräften seiner FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim. Die Prüfungen erstreckten sich auf 36 Objekte verschiedenster Branchen, wie Friseur- und Kosmetiksalons, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 127 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen.
In 28 Fällen konnten die Feststellungen bereits anhand der Geschäftsunterlagen überprüft werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich noch weitere notwendige Maßnahmen nach Abschluss der nun beginnenden Nachprüfungen ergeben werden. Die vor Ort erhobenen Arbeitnehmerdaten sind beispielsweise mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abzugleichen, außerdem sind gegebenenfalls auch noch weitere Geschäftsunterlagen unter die Lupe zu nehmen.
Das Hauptzollamt Rosenheim hat nun 24 Sachverhalte mit weitergehenden Prüfungen abzuarbeiten. Dabei handelt es sich auch um elf Sachverhalte wegen möglicher Unterschreitung des Mindestlohns. Sozialversicherungsbeiträge könnten unter anderem in zwei Sachverhalten wegen möglicher unerlaubter Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Ausland und in einem Fall von möglicher Scheinselbstständigkeit vorenthalten worden sein.
"Auch, wenn sich der gesetzliche Mindestlohn mittlerweile zehn Jahre seit seiner Einführung weitgehend etabliert hat, kommt es noch zu Verstößen. Geben Beschäftigte bei der Befragung durch den Zoll beispielsweise an, den Mindestlohn zu erhalten, steht dies erst nach genauerem Hinsehen fest. Leider stellt sich immer wieder heraus, dass weniger bezahlt, als tatsächlich gearbeitet wurde", so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohns vorgehen.
Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.