- Ort und Datum : Darmstadt, 21. Oktober 2024

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt prüfte am 17. Oktober 2024 schwerpunktmäßig die Einhaltung des Mindestlohns. Begleitet wurde die Darmstädter FKS dabei von zwei italienischen Arbeitsmarktinspektorinnen.
Die Prüfungen erfolgten im Rahmen einer konzentrierten Aktion, bei der im gesamten Bundesgebiet zahlreiche verdachtsunabhängige Prüfungen unter Beteiligung von insgesamt 20 Delegationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden.
Die FKS des Hauptzollamts Darmstadt prüfte bei der Aktion mit über 80 Beschäftigten den Mindestlohn in verschiedenen Branchen. Unter anderem wurden Prüfungen in Gastronomiebetrieben, im Bau- und Speditionsgewerbe sowie in Frisör- und Kosmetiksalons durchgeführt.
"Unser Eintreffen sorgt dabei teils für dramatische Reaktionen", so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt über verschiedene Fluchtversuche an diesem Tag. Die Flüchtigen konnten dabei alle durch die FKS angehalten werden. "Mit einer Ausnahme", so Hipp-Clemens weiter. Denn eine sich illegal in Deutschland aufhaltende Person verlor während ihrer Flucht einen Schuh. "Das bereitete dem Fluchtversuch auf unvorhergesehene Art und Weise ein Ende."
Insgesamt wurden bei der Prüfaktion über 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und ihrem Arbeitsentgelt befragt. Des Weiteren wurde die Prüfung von Geschäftsunterlagen in zehn Fällen begonnen.
Im Rahmen der Prüfaktion leitete die FKS bereits vor Ort vier Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Weitere acht Bußgeldverfahren wurden wegen verschiedener Delikte gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Daneben werden in 26 Fällen weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem wegen möglichen Mindestlohnverstößen in zehn Fällen. "Das entspricht einem Anteil von über 13 Prozent der befragten Beschäftigten", konstatierte Angelika Hipp-Clemens. "Mehr als jeder zehnte Beschäftigte erhielt möglicherweise zu wenig Geld für seine Arbeit!"
Den bundesweiten Prüfungen schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.