- Ort und Datum : Osnabrück, 22. Oktober 2024

Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch das Amtsgericht Osnabrück.
So wurde eine 40-Jährige wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Die in Osnabrück wohnhafte Frau hatte es unterlassen, ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dem Leistungsträger entsprechend mitzuteilen. So konnte sie rund 1.230 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verhängte das Amtsgericht Osnabrück gegen einen 44-jährigen Leistungsbezieher aus Osnabrück, weil dieser dem Leistungsträger seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf 450 Euro.
Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch den Leistungsträger gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betrugs gegen die beiden Arbeitslosengeldempfänger.
Die Angeklagten hätten die Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Dies hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Beide Urteile sind rechtskräftig.