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Hauptzollamt Frankfurt am Main führt Mindestlohnprüfungen durch

Hauptzollamt Frankfurt am Main führt Mindestlohnprüfungen durch

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 23. Oktober 2024

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Christine Straß

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Hauptzollamt Frankfurt am Main

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main führte am 17. Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Insgesamt 81 Kräfte des Zolls, des Finanzamts Frankfurt am Main sowie der Polizei waren im Einsatz.

Während der Prüfmaßnahmen in Frankfurt am Main wurden 91 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt sowie 31 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Firmen vorgenommen.

Bereits vor Ort wurde ein Strafverfahren gegen einen marokkanischen Staatsangehörigen wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet, da dieser über keinen Aufenthaltstitel und somit über keine Berechtigung zur Arbeitsaufnahme in Deutschland verfügte. Gegen dessen Arbeitgeber wird ebenfalls ermittelt wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.

Gegen einen weiteren Arbeitnehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil sein gültiger Aufenthaltstitel ihn nicht zu einer Beschäftigungsaufnahme berechtigte. Auch gegen den Arbeitgeber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil er diesen Arbeitnehmer beschäftigte. Gegen zwei Arbeitnehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie mutmaßlich ihre Arbeitszeitaufzeichnungen für geringfügig Beschäftigte nicht ordnungsgemäß führten.

Darüber hinaus gab es Feststellungen der an den Kontrollen beteiligten Kräfte des Finanzamts Frankfurt am Main sowie der Polizei, wie zum Beispiel schon vor Ort ermittelte Steuerrückstände und etliche Verstöße gegen die Vorschriften der Kassenführung.

In einem Friseursalon im Bahnhofsviertel wurde ein in seine Einzelteile zerlegtes Lasten-E-Bike entdeckt. Nach Überprüfung der Polizei war das Lastenrad nach ersten Erkenntnissen als gestohlen gemeldet.

Den Prüfungen der FKS schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzs (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

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