- Ort und Datum : Heilbronn, 24. Oktober 2024

Am Donnerstag, dem 17. Oktober 2024, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Einhaltung des Mindestlohns. Bei der konzertierten Aktion wurden risikoorientiert Betriebe aus Branchen aufgesucht, die sich in der Vergangenheit besonders anfällig für Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften erwiesen (zum Beispiel Frisör- und Kosmetikgeschäfte, Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen oder auch Gastronomiebetriebe, Hotels und viele andere).
Neben der Einhaltung des Mindestlohns (aktuell 12,41 Euro) wurde das Hauptaugenmerk darauf gelegt, dass Arbeitgeber die im Gesetz vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen.

54 Zöllnerinnen und Zöllner der beiden FKS-Standorte Heilbronn und Tauberbischofsheim stellten insgesamt 46 Sachverhalte fest, für die im Nachgang weitere Prüfungen der FKS erforderlich sind. "An diesem Aktionstag haben wir 195 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und mehr als 40 Geschäftsunterlagenprüfungen in verschiedenen Betrieben gestartet", so einer der am Einsatz beteiligten Beamten.
An diese Geschäftsunterlagenprüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Vorläufiges Ergebnis der Prüfmaßnahme sind neun eingeleitete Strafverfahren wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalt sowie 27 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren.