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Heilbronner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnsonderprüfung

Heilbronner Zoll beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnsonderprüfung

  • Ort und Datum : Heilbronn, 24. Oktober 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Heilbronn

  • StrasseHausnummerKastellstraße 53
  • PLZOrt74080 Heilbronn

Am Donnerstag, dem 17. Oktober 2024, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Einhaltung des Mindestlohns. Bei der konzertierten Aktion wurden risikoorientiert Betriebe aus Branchen aufgesucht, die sich in der Vergangenheit besonders anfällig für Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften erwiesen (zum Beispiel Frisör- und Kosmetikgeschäfte, Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Autohandel, Werkstätten oder Waschanlagen oder auch Gastronomiebetriebe, Hotels und viele andere).

Neben der Einhaltung des Mindestlohns (aktuell 12,41 Euro) wurde das Hauptaugenmerk darauf gelegt, dass Arbeitgeber die im Gesetz vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen.

54 Zöllnerinnen und Zöllner der beiden FKS-Standorte Heilbronn und Tauberbischofsheim stellten insgesamt 46 Sachverhalte fest, für die im Nachgang weitere Prüfungen der FKS erforderlich sind. "An diesem Aktionstag haben wir 195 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und mehr als 40 Geschäftsunterlagenprüfungen in verschiedenen Betrieben gestartet", so einer der am Einsatz beteiligten Beamten.

An diese Geschäftsunterlagenprüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Vorläufiges Ergebnis der Prüfmaßnahme sind neun eingeleitete Strafverfahren wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalt sowie 27 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Zusatzinformation

Die bundesweite Schwerpunktprüfung war Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17. Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA - European Labour Authority) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit.

Die verdachtsunabhängigen Prüfungen des Hauptzollamts Heilbronn wurden durch eine lettische Delegation der ELA begleitet. Dabei konnten die Kollegin und der Kollege der lettischen Arbeitsmarktinspektion Einblicke in die Arbeitsweise der deutschen Schwarzarbeitsbekämpfungseinheit erlangen und das gegenseitige Verständnis konnte durch die Maßnahme gestärkt werden.

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