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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

  • Ort und Datum : Osnabrück, 8. November 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Bei einer Kontrolle auf dem Gelände einer Autoverwertung im Landkreis Emsland haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 4. November 2024 vier illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten bei den Kontrollen überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Dabei trafen die Beamten vier tadschikische Arbeitnehmer an, die Tätigkeiten am Kraftfahrzeug durchführten. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt hätte.

Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Für die Durchführung der Verfahren wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro erhoben.

Gegen einen Beschuldigten lag zudem ein Haftbefehl zum Zweck der Abschiebung vor. Er wurde im Anschluss der Vernehmung in Polizeigewahrsam überführt und am folgenden Tag dem Haftrichter beim Amtsgericht Meppen durch die Ausländerbehörde vorgeführt. Mit Beschluss vom 5. November 2024 wurde der Beschuldigte in Abschiebehaft genommen und die Abschiebung wurde eingeleitet.

Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die drei weiteren Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

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