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Kölner Zoll prüft im Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe

Kölner Zoll prüft im Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe

  • Ort und Datum : Köln, 13. November 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Köln

  • StrasseHausnummerGrüner Weg 1 b
  • PLZOrt50825 Köln

Insgesamt 170 Personen des Spedition-, Transport- und Logistikgewerbes prüfte der Kölner Zoll am 12. November 2024 auf den Autobahnen 1, 3, 4 sowie der Bundesstraße 496.

Rund 80 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Köln waren an den Prüfungen beteiligt. Einsatzkräfte der Polizei sowie der Bundesnetzagentur beteiligten sich ebenfalls an der Maßnahme.

Überprüft wurden:

  • auf der Autobahn 1: 40 Personen
  • auf der Autobahn 3: 77 Personen
  • auf der Autobahn 4: 12 Personen
  • auf der Bundesstraße 496: 41 Personen

"Ziele der Überprüfungen waren die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen", so Maja Ley, Pressesprecherin des Hauptzollamts Köln.

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

  • In drei Fällen ergab sich bereits vor Ort der Verdacht, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird (Rhein-Sieg-Kreis).
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in drei Fällen Anhaltspunkte (zwei im Rhein-Erft-Kreis und einer im Rhein-Sieg-Kreis).
  • In einem Fall wurde ein illegaler Aufenthalt festgestellt (Rhein-Erft-Kreis).
  • In zwei Fällen wurden die erforderlichen Ausweisdokumente nicht mitgeführt (Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreis).
  • Bei vier angetroffenen Personen besteht der Verdacht eines Verstoßes im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (zwei im Rhein-Erft-Kreis und zwei im Rheinisch-Bergischer-Kreis).
  • In zwei Fällen besteht der Verdacht der Arbeitsaufnahme oder die erforderliche Arbeitserlaubnis (Rheinisch-Bergischer-Kreis).

Zusatzinformation

Üben Sie in bestimmten Wirtschaftsbranchen (zum Beispiel Spedition-, Transport- und Logistikgewerbe) eine Erwerbstätigkeit aus, sind Sie verpflichtet, während Ihrer Arbeit Ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen".

Arbeit

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