- Ort und Datum : Heilbronn, 14. November 2024

Am vergangenen Dienstag, dem 12. November 2024, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) an sechs unterschiedlichen Kontrollstellen im Zuständigkeitsbereich Schwarzarbeitsprüfungen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durch.
61 Einsatzkräfte von den Standorten Heilbronn und Tauberbischofsheim befragten dabei Fahrer von Lastkraftfahrzeugen und Transportern nach deren Beschäftigungsverhältnissen an eigens dafür eingerichteten temporären Kontrollstellen auf der Tank- und Rastanlage Hohenlohe Nord und Süd der Autobahn 6, auf einem Autohof bei Kirchberg an der Jagst, auf der Raststätte ob der Tauber, auf einem Parkplatz bei Herbsthausen und in der Nähe eines Auslieferungs- und Logistiklagers im Main-Tauber-Kreis.
Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und von sogenanntem Leistungsbetrug.
Unterstützt wurden die präventiven Maßnahmen der FKS auf den beiden Kontrollstellen an der Autobahn 6 von Einsatzkräften der Kontrolleinheit Verkehrswege, die die in den Fahrzeugen beförderten Waren zoll- und steuerrechtlich unter die Lupe nahmen und kontrollierten.
Überprüft wurden an diesem Tag insgesamt 118 Personen.
Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig
- in zwei Fällen Anhaltspunkte auf Vorenthalten und Voruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch,
- in acht Fällen Anhaltspunkte auf zum Beispiel Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, Sofortmeldepflichten oder Unterlagenbereithaltungspflichten sowie
- in einem Vorgang Anhaltspunkte für einen möglichen illegalen Aufenthalt.
"Durch die Prüfung ergaben sich in unserem Zuständigkeitsbezirk somit einige Sachverhalte, denen wir mittels weiterführenden Prüfungen nachgehen werden", fasste Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn, die präventive Maßnahme zum derzeitigen Zeitpunkt zusammen.