- Ort und Datum : Dortmund, 15. November 2024
Fast 100 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund waren, verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund, am 12. November 2024 im Einsatz, um auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Prüfungen im Speditions-, Transport- und dem damit verbundenen Logistikgewerbe durchzuführen. Im Fokus standen Speditionen und Transportunternehmen, Paket- und Kurierdienstleister sowie Zustellfirmen.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 261 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in sechs Unternehmen Geschäftsunterlagen.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang:
- in 59 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 11; FKS Gelsenkirchen: 37; FKS Hagen: 6; FKS Siegen: 5)
- in 16 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 11; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 2)
- in 6 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 2; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 1)
- in 23 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der leistungsgewährenden Stelle ihre oder seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 23; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 0)