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Hauptzollamt Münster beteiligt sich an bundesweitem Einsatz zur Bekämpfung von Clankriminalität

Hauptzollamt Münster beteiligt sich an bundesweitem Einsatz zur Bekämpfung von Clankriminalität

  • Ort und Datum : Münster, 10. Dezember 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Münster

  • StrasseHausnummerLinus-Pauling-Weg 1 - 5
  • PLZOrt48155 Münster

Der Zoll ging am Freitag, dem 6. Dezember 2024, im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.

Das Hauptzollamt Münster beteiligte sich mit 36 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) an der Aktion. An der Prüfung nahmen als Zusammenarbeitsbehörden darüber hinaus Polizei sowie die Bezirksregierung Münster teil.

Bei den Prüfungen legten die Zöllnerinnen und Zöllner ein besonderes Augenmerk auf Spielstätten, Cafés und Gaststätten, Tankstellenshops, Kioske, Friseursalons und das Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

Bei einem Autoaufbereiter flüchtete ein Beschäftigter. Eine Personenabfrage bei der Polizei ergab, dass er zur Abschiebehaft ausgeschrieben ist. Die Person wurde an die Polizei übergeben.

Im Rahmen der Prüfung kontrollierten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 25 Objekte und befragten 55 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Prüfungen fanden dabei in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und im Stadtbereich Münster statt.

Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden.

In drei Fällen haben die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Münster illegale Beschäftigung wegen einer fehlenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung festgestellt und leiteten Strafverfahren gegen sie und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Arbeitgeber ein. Ein weiterer Arbeitgeber hat Arbeitsentgelt seiner Arbeiter bei den Sozialversicherungen vorenthalten und veruntreut und muss sich nun einem Strafverfahren stellen. Zwei andere Fälle wegen eines möglichen Verstoßes in dieser Sache werden weiter geprüft. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde gegen einen Arbeitgeber wegen Formverstößen im Sinne des Mindestlohngesetzes eingeleitet und in zwei weiteren Fällen ist noch zu prüfen, ob die Arbeitgeber gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstoßen haben.

Die weiteren Auswertungen der Unterlagen durch die FKS sowie die Zusammenarbeitsbehörden dauern an.

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