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Geld- und Haftstrafe für Schwarzarbeit

Ermittlungen des Nürnberger Zolls führen in zwei Fällen zu Verurteilungen

Eine Geldstrafe von über 8.000 Euro verhängte das Amtsgericht Nürnberg über den Inhaber einer Baufirma im Nürnberger Umland wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass der 43-Jährige seit März 2018 für eine Vielzahl von Arbeitnehmenden nur teilweise Sozialversicherungsbeträge entrichtet hatte.

Den Sozialkassen wurden dadurch Beiträge in Höhe von knapp 150.000 Euro vorenthalten. Der Mann erhielt nun einen Strafbefehl über 540 Tagessätze à 15 Euro.

In einem anderen Fall wurde nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ebenfalls vom Amtsgericht Nürnberg eine zehnmonatige Freiheitsstrafe über den Geschäftsführer einer Firma für Gebäudereinigung in Nürnberg verhängt.

Auch er hatte über einige Monate hinweg für seine Beschäftigten die Beiträge an die Sozialversicherung nur teilweise oder gar nicht überwiesen. Den Sozialkassen, und somit der Allgemeinheit, entstand dadurch ein Schaden in Höhe von rund 210.000 Euro.

Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.

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