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Illegale Beschäftigung in Gaststätte

Arbeitnehmerin ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

Bei einer Gaststättenkontrolle am 25. Januar 2023 haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der Grafschaft Bentheim eine illegal beschäftigte Arbeitnehmerin angetroffen.

Die Ermittler wollten bei der Kontrolle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Dabei trafen die Beamten eine kirgisische Arbeitnehmerin in der Gaststätte an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Frau keinen Aufenthaltstitel besaß, der ihr die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.

Die Person hat durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Für die Durchführung des Verfahrens ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben worden.

Vom zuständigen Ausländeramt erhält die Frau eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Zudem wurde gegen den Betreiber der Gaststätte ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet.

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