- Ort und Datum : Lörrach, 21. Februar 2023
Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hat ein 29-Jähriger aus dem Freiburger Umland von der Agentur für Arbeit Freiburg über einen Zeitraum von sechs Monaten mehr als 4.500 Euro an Arbeitslosengeld bezogen, hatte dabei aber verschwiegen, dass er bei einem Discountmarkt im Landkreis Emmendingen zwischenzeitlich einer bezahlten Tätigkeit nachging.
Die Zollbeamten waren dem Betrug durch einen Datenabgleich auf die Schliche gekommen. Der Arbeitgeber des Mannes war seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nämlich nachgekommen und hatte ihn ordnungsgemäß angemeldet.
Das Amtsgericht Freiburg sah den Tatbestand des Betrugs als erfüllt an und verhängte gegen den Beschuldigten eine Geldstrafe in Höhe von 3.450 Euro. Zudem hat er den Schaden gegenüber der Arbeitsagentur wiedergutzumachen. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.