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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

  • Ort und Datum : Osnabrück, 13. März 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Am 10. März 2023 haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Kontrolle einer Kolonne von Hähnchenfängern beim Ausstallen eines Hähnchenstalls in der Grafschaft Bentheim einen illegal beschäftigten Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten bei der Kontrolle überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Dabei trafen die Beamten einen georgischen Arbeitnehmer an. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass dieser keinen Aufenthaltstitel besaß, der ihm die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt.

Der Mann hat durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme sein dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Vom zuständigen Ausländeramt erhält er eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Gegen den Arbeitgeber des georgischen Arbeitnehmers wurde ein Bußgeldverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung eingeleitet.

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