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Festnahmen bei Kontrollen zweier Betriebe

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 15. März 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund zwei Betriebe in Gelsenkirchen. Es wurde jeweils ein georgischer Staatsangehöriger vorläufig festgenommen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Beide Männer konnten sich jedoch nur mit ihren georgischen Reisepässen ausweisen und waren nicht im Besitz gültiger Aufenthaltstitel. Es wurden daher Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Die Passdokumente der beiden Georgier wurden durch den Zoll eingezogen. Über die weiteren Maßnahmen entscheidet nun die Ausländerbehörde.

"Im ersten Betrieb, einem Lebensmittelgroßhandel, versuchte der 36-jährige georgische Arbeitnehmer, sich zunächst der Kontrolle zu entziehen, indem er sich im Umkleideraum einschloss", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten den Mann jedoch durch Zureden dazu bringen, freiwillig herauszukommen", so Münch weiter.

Im zweiten kontrollierten Betrieb wurde ein 37-jähriger georgischer Arbeitnehmer angetroffen, der sich mit dem An- und Verkauf von Autos beschäftigte, die nach Georgien exportiert werden sollten.

Die Arbeitgeber beider Männer erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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