- Ort und Datum : Osnabrück, 20. April 2023

Drei Monate Haft, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für eine Leistungsbezieherin aus dem Landkreis Osnabrück aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Oktober 2020 hatte die Frau zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufgenommen, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte die 38-Jährige rund 450 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde die Leistungsbetrügerin durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen.
Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung der Agentur für Arbeit an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich durch die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung wegen Betrugs führten.
Die Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.